todesfall -

was ist zu tun?

Erfolgt der Todesfall zu Hause, benachrichtigen Sie den Haus- oder Notfallarzt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Erfolgt der Todesfall in einem Heim oder Spital, wird die Todesbescheinigung durch den dort zuständigen Arzt bzw. durch das Heim ausgestellt.

 

Benachrichtigen Sie anschliessend den Bestatter. In einem persönlichen Gespräch werden wir Ihnen die notwendigen ersten Schritte aufzeigen. Eine Überführung des Verstorbenen zur Aufbahrung oder ins Krematorium wird ebenfalls vom Bestatter vorgenommen.

 

Informieren Sie weitere Angehörige, Arbeitgeber oder weitere Personen.

 

Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Diese Formalitäten übernimmt in der Regel der Bestatter für Sie. Als nahe Verwandte können Sie diese Schritte auch selber übernehmen. Folgende Dokumente sind dazu notwendig: Todesbescheinigung des Arztes, Familienbüchlein, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Das Zivilstandsamt informiert die Wohngemeinde und den Versiegelungsbeamten automatisch.

 

Der Bestatter berät Sie bei den weiteren Schritten wie der Wahl der gewünschten Bestattung (Erdbestattung/Kremation) und der Grabwahl (Urnengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab, Urnenhain, etc.). der Abdankungsfeier (Kontaktaufnahme mit der gewünschten oder zuständigen Pfarrperson / neutraler Redner/in), Beratung und Erstellung der Leidzirkulare und Veröffentlichungen in Zeitungen. Nähere Infos dazu finden Sie unter der Rubrik «Dienstleistungen»

 

Weitere Formalitäten: Information der Versicherungen (Pensionskasse, AHV, Krankenkasse, etc.). Der Versiegelungsbeamte wird in der Regel mit den Angehörigen direkt Kontakt aufnehmen. 

 

Keiner wird gefragt, wann es ihm recht ist, Abschied zu nehmen von Menschen, Gewohnheiten, sich selbst. Irgendwann plötzlich heisst es damit umgehen, ihn aushalten, annehmen, diesen Abschied, diesen Schmerz des Sterbens, dieses Zusammenbrechen, um neu aufzubrechen.

Margot Bickel